Stiftung Sovalore erhält die Steuerbefreiung
Juerg Bernhard
Mit Entscheid vom 15. Juni 2016 der Steuerbehörde des Kantons Freiburg ist die Stiftung Sovalore aufgrund des gemeinnützigen Zwecks von der Steuer befreit.
Spenden können also, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, von den Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern abgezogen werden.